Aktualisierung: 19.05.2012
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Rechtliches

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19.08.2009

Leitsprüche des Dritten Reiches nicht grund­sätzlich strafbar

Lesezeit: etwa 1 Minute

Der Bundes­gerichtshof hat ein Urteil des Landge­richtes Gera wegen des Verwendens von Kennzeichen verfas­sungs­widriger Organisationen gegen einen Nationalisten aus Thüringen aufgehoben. Das Gericht hatte den jungen Mann zu einer Geldstrafe von 4200 Euro verurteilt, weil man im September 2005 bei ihm etwa 100 T-Shirts fand, die auf der Vorderseite mit der Aufschrift “Blood & Honour/C18" und auf der Rückseite mit dem Aufdruck “Blood & Honour is our voice Combat 18 is our choice” bedruckt waren. Das Landgericht Gera sah es im Urteil als erwiesen an, daß die Aufdrucke auf den Fahrten­messerspruch der Hitler­jugend „Blut und Ehre“ anspielten und damit strafbar seien. Zu einem ganz anderen Urteil kam nun der Bundes­gerichtshof (BGH). Zwar handelt es sich bei dem Begriff „Blood & Honour“ um die Übersetzung des Hitler­juge­ndspruchs „Blut und Ehre“ – ein Kennzeichen einer verfas­sungs­widrigen Organisation, dessen Verwendung nach bundes­deut­scher Gesetz­gebung strafbar ist. Jedoch haben solche Sprüche laut BGH nicht nur durch ihren Sinngehalt, sondern auch durch die deutsche Sprache ihre ...

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13.08.2009

Übersetzte NS-Parolen sind in der Regel straffrei

Lesezeit: etwa 1 Minute

NS-Parolen sind künftig in der Regel nicht mehr strafbar, wenn sie in eine andere Sprache übersetzt sind. Das folgt aus einem Grund­satzurteil des Bundes­gericht­shofs (BGH) zum Namen der in Deutschland verbotenen recht­sextremis­tischen Organisation "Blood & Honour". Bei dem Namen handelt es sich um die deutsche Übersetzung der Hitler­juge­ndparole "Blut und Ehre" - in der BRD ein Kennzeichen einer verfas­sungs­widrigen Organisation, dessen Verwendung strafbar ist. Laut dem jetzt gefällten Urteil ist die charak­teris­tische Prägung von NS-Parolen aber nicht nur durch ihren Sinngehalt, sondern auch durch die deutsche Sprache geprägt. Deshalb stelle eine Übersetzung in eine andere Sprache eine "grund­legende Verfremdung" dar, die nicht von der Straf­vorschrift erfasst werde. Der Senat sei sich bewusst, dass mit dieser Entscheidung eine "Spielwiese für recht­sextremis­tische Organisationen" verbunden sei, NS-Parolen in andere Sprachen zu übersetzen, sagte der Straf­senats­vorsitzende Jörg Peter Becker bei der Urteils­verkündung. Allerdings könne es das Strafrecht allein nicht schaffen, ...

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24.07.2009

Deutsches Rechtsbüro-Exkulpation (Schuld­losigkeit) und Plakatieren

Lesezeit: etwa 1 Minute

§ 303 StGB 07/2009 Exkulpation (Schuld­losigkeit) und Plakatieren Wahlkämpfe nahen, und es werden viele Plakate und Aufkleber in Umlauf gebracht. Dabei ist zu beachten, daß ein „Wildes Plakatieren“ eine strafbare Sachbe­schädigung gemäß § 303 StGB und in manchen Städten und Gemeinden darüber hinaus eine Ordnungs­widrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße geahndet wird. Überdies kann der Eigentümer der beklebten Wand die Reinigungs­kosten für die Beseitigung der Plakate als Schaden­sersatz und die Unter­lassung weiterer Plakatierungen gemäß §§ 823 und 1004 BGB verlangen und zivil­gerichtlich einklagen. Dies kann teuer werden. Da oft nicht heraus­zufinden ist, wer der eigentliche Täter war, nehmen die Geschädigten oft die im Impressum genannten Stellen, also meist die Bundes­partei oder den Bundes­vorstand des Vereins, in Anspruch. Diese Stellen können sich jedoch exkulpieren, handeln also ohne Schuld, wenn sie den Plakaten oder Aufklebern den folgenden Text beilegen: “Bitte bringen Sie die Plakate in Überein­stimmung mit den gesetz­lichen Bestim­mungen ...

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02.07.2009

Grüner Stadtrat wegen zu lauter jüdischer Musik verurteilt!

Lesezeit: etwa 2 Minuten

An sich eine ganz normale Sache: Wenn jemand zu laute Musik hört und man damit die Nachbarn -oder wie im vorliegenden Falle eine Demonstration und deren Redner- stört, bekommt man ein Ordnungsgeld oder wird dafür sogar gerichtlich belangt und verurteilt. Neben der Ruhestörung ist das im vorliegenden Fall “strafbar als Störung von Versamm­lungen und Aufzügen” (Sächsische Zeitung / 2. Juli)! Dieses Mal hat es aber den Grünen Stadtrat Stephan Kühn (Dresden) erwischt und dieser muss nun 150€ zahlen, weil er erwiesener­maßen am 13. Februar (wohl eher aber am 14. Februar) die genehmigte und angemeldete Trauer­veran­staltung zum Gedenken an die Opfer von Dresden durch “laute, jüdischer Musik” (Original Anklage­schrift) gestört hatte! Wir können nur mutmaßen, aber wir sind der Meinung das hier bewusst die so genannte Klezmer Musik gewählt wurde, weil man denkt damit national gesinnte Deutsche besonders provozieren (Stichwort “Antisemitismus” und deren seltsame Deffinition in der heutigen Gesell­schaft) zu können UND gleich­zeitig einer Straf­verfolgung zu umgehen! ...

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18.06.2009

Im Klo herunter­gespülte National­farben sind keine Verung­limpfung des Staates

Lesezeit: etwa 1 Minute

Der ehemalige Juso-Landes­vorsitzende von Mecklenburg-Vorpommern, Robert Hagen, mußte sich am vergangenen Donnerstag wegen des Vorwurfs der Verung­limpfung der Bundes­republik Deutschland und seiner Symbole vor dem Amtsgericht Rostock verant­worten. Das Mitglied der SPD-Jugendor­ganisation hatte eine Deutschland-Fahne in die Toilette geworfen und ein Foto davon ins Internet gestellt. Nach Protesten vieler Nutzer des Inter­netportals StudiVZ, wo Hagen das Foto in seinem Profil veröf­fent­licht hatte, mußte er dieses wieder entfernen. Hagen entschul­digte sich später, daß das Foto in einer „Bierlaune“ entstanden sei. Er habe sich mit dem Fahnen-Foto klar vom grassierenden Nationalismus abgrenzen wollen, weil bei StudiVZ „häufig Deutsch­land­fahnen als Profilbild“ aufkämen. Bisher legten die Richter den Straf­tatbestand der Verung­limpfung der Bundes­republik Deutschland verschieden aus. Als Verung­limpfung gilt alles, was massiv und in der Öffent­lichkeit – darunter fällt auch ein veröf­fent­lichtes Foto oder Video – die Ehre der Bundes­republik Deutschland verletzt. Das Herunter­spülen der National­fahne im ...

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