19.04.2011
Neueste Nachricht vom Deutschen Rechtsbüro c/o Deutscher Rechtsschutzkreis e.V., Postfach 400 215, 44736 Bochum www.deutsches-rechtsbuero.de Richtiges Zitieren von Zeitungsartikeln Häufig beabsichtigen Betroffene, in ihren Schriften, Flugblättern, Zeitungen oder auch im Internet ihre Meinung durch die Wiedergabe von diesbezüglichen Zeitungsartikeln zu stützen. Dabei kann man sich strafbar machen oder gegen das Zivilrecht verstoßen. Bitte beachten Sie zunächst, daß die Wiedergabe eines einzelnen Zeitungsartikels gemäß § 49 UrhG nur erlaubt ist, wenn - der Artikel aus einer Zeitung oder einem Informationsblatt stammt, das Tagesinteressen dient, also sich ausschließlich mit Angelegenheiten befaßt, die zur Zeit ihres Erscheinens von allgemeinem Interesse sind, - nicht hierunter fallen zum Beispiel Angelegenheiten der Wissenschaft oder von Fachkreisen oder zeitlose Themen oder politische Rückblicke, - - der Artikel nicht mit einem Vorbehalt der Rechte versehen ist; dieser muß in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Artikel stehen, - ein allgemeiner Vorbehalt der Rechte im Impressum der Zeitung ...
...weiter01.03.2010
Nach dem jüngst verhinderten Trauermarsch in Dresden kam es in Folge in verschiedenen Städten zu spontanen Demonstrationen, bei denen auch Straftaten im Sinne der BRD begangen worden sein sollen. Mal abgesehen von dem Umstand, dass bereits das Organisieren nicht angemeldeter Versammlungen eine Straftat darstellen kann (die Grenze zur straffreien Spontandemonstration ist fließend), sollen z.B. auch Polizeiwagen und ein Partei-Bürgerbüro zu Bruch gegangen sein. Angesichts eines hilflosen Aufrufs des sächsischen LKAs, das die Einwohner der jeweiligen Orte um Mithilfe bei der Aufklärung bittet, dürften Anklagen und Verurteilungen wegen der Vorkommnisse nicht sehr wahrscheinlich sein. Allerdings wird hierdurch deutlich, dass staatliche Organe mit Eifer bei der Sache sind, um angebliche Täter ausfindig zu machen. Die Beweislage erscheint äußerst dünn – Filmmaterial/brauchbare Zeugen der Polizei scheinen nicht vorhanden zu sein. Dass Zuschauer Beteiligte identifizieren könnten, dürfte ebenfalls ausgeschlossen sein (Dunkelheit, Vermummung, meist einheitliche schwarze Kleidung). Strafbar gemacht ...
...weiter14.02.2010
Die Menge an Äußerungen, Briefen, Schriften und Tonträgern, die nach Meinung der Gerichte in der BRD strafbar sind, weil sie gegen verschiedene Strafvorschriften verstoßen, wie z.B. gegen §§ 86a, 111, 130 185 StGB oder §§ 15, 27 JSchG, ist lang und wird jeden Monat länger. Diese strafbaren oder indizierten Werke dürfen nur privat als Einzelstück besessen werden, alle anderen Handlungen sind strafbar. Strafbar ist also auch das Verbreiten dieser Schriftstücke und Medien. Eine Verbreitung liegt aber nur vor, wenn die Schrift oder der Tonträger gegenständlich in körperlicher Form und nicht nur bezüglich ihres Inhalts einem so großen Personenkreis zugänglich gemacht wird, daß dieser nach Zahl und Inhalt und Individualität für den Täter nicht mehr kontrollierbar ist. Entscheidend ist dabei der Wille des Absenders. Hat er die Absicht, daß die Schrift oder das Stück auch nur von einem einzigen Empfänger weiterverbreitet wird, liegt schon in dem Versenden eines einzigen Stückes eine strafbare Verbreitung vor (sog. Kettenverbreitung) (so BGH, Urteil ...
...weiter11.01.2010
Vermieter dürfen ihren Mietern verbieten Satellitenschüsseln an den Balkonen anzubringen, wenn in dem Haus ein Kabelanschluss vorhanden ist. Somit sind die Mieter quasi gezwungen monatliche Gebühren an die Kabelbetreiber zu zahlen. Eine Satellitennutzung wäre dagegen kostenlos.Vermieter dürfen ihren Mietern verbieten Satellitenschüsseln an den Balkonen anzubringen, wenn in dem Haus ein Kabelanschluss vorhanden ist. Somit sind die Mieter quasi gezwungen monatliche Gebühren an die Kabelbetreiber zu zahlen. Eine Satellitennutzung wäre dagegen kostenlos. Doch dieses Verbot gilt scheinbar nur für Deutsche. Ausländer brauchen hingegen keine Kabelgebühren zu zahlen, denn ihnen wird die Anbringung einer Satellitenschüssel gestattet, damit sie Fernsehprogramme aus ihrer Heimat sehen können. Denn laut BGH (Az.: VIII ZR 67/08)) haben Ausländer in Deutschland einen expliziten Anspruch auf Fernsehen in ihrer eigenen Sprache. Wenn also das Kabelprogramm nicht der jeweiligen Sprache des Mieters entspricht, darf er eine Sat-Schüssel anbringen. Quelle: http://www.nationaler-beobachter.tk/ ...
...weiter15.12.2009
Leider müssen wir auch dieses Jahr mit einer Nachricht beenden, die eine weitere Einschränkung der Meinungsfreiheit enthält: Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 04.11.2009, Az. 1 BvR 2150/08, endgültig entschieden, daß das Versammlungsverbot des Trauermarsches für Rudolf Hess in Wunsiedel und der neue § 130 IV StGB rechtmäßig sind und nicht die Versammlungsfreiheit und nicht die Meinungsfreiheit verletzen. Das höchste deutsche Gericht hat zwar zugegeben, daß es sich bei diesem Gesetz nicht um ein allgemeines Gesetz, sondern um Sonderrecht handelt, daß dies aber ausnahmsweise mit den beiden Grundrechten in Einklang steht, weil das Grundgesetz geradezu als Gegenentwurf zu dem Totalitarismus des nationalsozialistischen Regimes gedeutet werden kann. Seit dem 01.04.2005 begeht also eine Volksverhetzung nicht nur, wer zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder wer die Judenvernichtung leugnet oder verharmlost, sondern auch, wer die Würde der Opfer der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft dadurch stört, daß er die nationalsozialistische ...
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