Aktualisierung: 23.02.2012
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+++ Hier der Standardlauftext +++         +++ Demo/Veranstaltung: Sa. 14.04.2012, 3. Südwestdeutscher Kulturtag 2012 +++         +++ 27.11.2011, Ludwigshafen - Wir sind keine Demokraten! +++         +++ 27.11.2011, Anfrage: Scientology -Eine Gefahr für Wirtschaft,Gesellschaft und Politik +++         +++ 27.11.2011, Brandanschlag auf NPD-Zentrale +++        

Rechtliches

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19.04.2011

Richtiges Zitieren von Zeitungs­artikeln

Lesezeit: etwa 2 Minuten

Neueste Nachricht vom Deutschen Rechtsbüro c/o Deutscher Rechts­schutzkreis e.V., Postfach 400 215, 44736 Bochum www.deutsches-rechtsbuero.de Richtiges Zitieren von Zeitungs­artikeln Häufig beab­sich­tigen Betroffene, in ihren Schriften, Flugb­lättern, Zeitungen oder auch im Internet ihre Meinung durch die Wiedergabe von diesbe­züglichen Zeitungs­artikeln zu stützen. Dabei kann man sich strafbar machen oder gegen das Zivilrecht verstoßen. Bitte beachten Sie zunächst, daß die Wiedergabe eines einzelnen Zeitungs­artikels gemäß § 49 UrhG nur erlaubt ist, wenn - der Artikel aus einer Zeitung oder einem Infor­mationsblatt stammt, das Tagesin­teressen dient, also sich ausschließlich mit Ange­lege­nheiten befaßt, die zur Zeit ihres Erscheinens von allgemeinem Interesse sind, - nicht hierunter fallen zum Beispiel Ange­lege­nheiten der Wissen­schaft oder von Fachkreisen oder zeitlose Themen oder politische Rückblicke, - - der Artikel nicht mit einem Vorbehalt der Rechte versehen ist; dieser muß in unmit­telbarem Zusam­menhang mit dem Artikel stehen, - ein allgemeiner Vorbehalt der Rechte im Impressum der Zeitung ...

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01.03.2010

Rechts- und Verhal­tenshin­weise nach Spontan­demo­nstrationen

Lesezeit: etwa 2 Minuten

Nach dem jüngst verhin­derten Trauer­marsch in Dresden kam es in Folge in verschiedenen Städten zu spontanen Demonstrationen, bei denen auch Straftaten im Sinne der BRD begangen worden sein sollen. Mal abgesehen von dem Umstand, dass bereits das Organisieren nicht ange­meldeter Versamm­lungen eine Straftat darstellen kann (die Grenze zur straffreien Spontan­demo­nstration ist fließend), sollen z.B. auch Polizeiwagen und ein Partei-Bürgerbüro zu Bruch gegangen sein. Angesichts eines hilflosen Aufrufs des sächsischen LKAs, das die Einwohner der jeweiligen Orte um Mithilfe bei der Aufklärung bittet, dürften Anklagen und Verur­teilungen wegen der Vorkomm­nisse nicht sehr wahrscheinlich sein. Allerdings wird hierdurch deutlich, dass staatliche Organe mit Eifer bei der Sache sind, um angebliche Täter ausfindig zu machen. Die Beweislage erscheint äußerst dünn – Filmmaterial/brauchbare Zeugen der Polizei scheinen nicht vorhanden zu sein. Dass Zuschauer Beteiligte identifizieren könnten, dürfte ebenfalls ausge­schlossen sein (Dunkelheit, Vermummung, meist einheit­liche schwarze Kleidung). Strafbar gemacht ...

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14.02.2010

Deutsches Rechtsbüro-Verbreiten von Einzel­stücken

Lesezeit: etwa 2 Minuten

Die Menge an Äußerungen, Briefen, Schriften und Tonträgern, die nach Meinung der Gerichte in der BRD strafbar sind, weil sie gegen verschiedene Straf­vorsch­riften verstoßen, wie z.B. gegen §§ 86a, 111, 130 185 StGB oder §§ 15, 27 JSchG, ist lang und wird jeden Monat länger. Diese strafbaren oder indizierten Werke dürfen nur privat als Einzelstück besessen werden, alle anderen Handlungen sind strafbar. Strafbar ist also auch das Verbreiten dieser Schrift­stücke und Medien. Eine Verbreitung liegt aber nur vor, wenn die Schrift oder der Tonträger gege­nständlich in körper­licher Form und nicht nur bezüglich ihres Inhalts einem so großen Personenkreis zugänglich gemacht wird, daß dieser nach Zahl und Inhalt und Individualität für den Täter nicht mehr kontrol­lierbar ist. Entscheidend ist dabei der Wille des Absenders. Hat er die Absicht, daß die Schrift oder das Stück auch nur von einem einzigen Empfänger weiter­verbreitet wird, liegt schon in dem Versenden eines einzigen Stückes eine strafbare Verbreitung vor (sog. Ketten­verbreitung) (so BGH, Urteil ...

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11.01.2010

Ausländer dürfen Satel­liten­schüsseln anbringen, Deutsche nicht

Lesezeit: etwa 1 Minute

Vermieter dürfen ihren Mietern verbieten Satel­liten­schüsseln an den Balkonen anzubringen, wenn in dem Haus ein Kabelanschluss vorhanden ist. Somit sind die Mieter quasi gezwungen monatliche Gebühren an die Kabelbe­treiber zu zahlen. Eine Satel­liten­nutzung wäre dagegen kostenlos.Vermieter dürfen ihren Mietern verbieten Satel­liten­schüsseln an den Balkonen anzubringen, wenn in dem Haus ein Kabelanschluss vorhanden ist. Somit sind die Mieter quasi gezwungen monatliche Gebühren an die Kabelbe­treiber zu zahlen. Eine Satel­liten­nutzung wäre dagegen kostenlos. Doch dieses Verbot gilt scheinbar nur für Deutsche. Ausländer brauchen hingegen keine Kabelge­bühren zu zahlen, denn ihnen wird die Anbringung einer Satel­liten­schüssel gestattet, damit sie Fernsehp­rogramme aus ihrer Heimat sehen können. Denn laut BGH (Az.: VIII ZR 67/08)) haben Ausländer in Deutschland einen expliziten Anspruch auf Fernsehen in ihrer eigenen Sprache. Wenn also das Kabelprogramm nicht der jeweiligen Sprache des Mieters entspricht, darf er eine Sat-Schüssel anbringen. Quelle: http://www.nationaler-beobachter.tk/ ...

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15.12.2009

Höchste Vorsicht mit Äußerungen zum National­sozialismus!

Lesezeit: etwa 2 Minuten

Leider müssen wir auch dieses Jahr mit einer Nachricht beenden, die eine weitere Einschränkung der Meinungs­freiheit enthält: Das Bundes­verfassungs­gericht hat in seinem Beschluß vom 04.11.2009, Az. 1 BvR 2150/08, endgültig entschieden, daß das Versamm­lungs­verbot des Trauer­marsches für Rudolf Hess in Wunsiedel und der neue § 130 IV StGB rechtmäßig sind und nicht die Versamm­lungs­freiheit und nicht die Meinungs­freiheit verletzen. Das höchste deutsche Gericht hat zwar zugegeben, daß es sich bei diesem Gesetz nicht um ein allgemeines Gesetz, sondern um Sonderrecht handelt, daß dies aber ausnahms­weise mit den beiden Grund­rechten in Einklang steht, weil das Grundgesetz geradezu als Gege­nentwurf zu dem Totalitarismus des national­sozialis­tischen Regimes gedeutet werden kann. Seit dem 01.04.2005 begeht also eine Volks­verhetzung nicht nur, wer zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder wer die Juden­vernichtung leugnet oder verharmlost, sondern auch, wer die Würde der Opfer der national­sozialis­tischen Gewalt- und Willkür­herrschaft dadurch stört, daß er die national­sozialis­tische ...

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3. Südwestdeutscher Kulturtag 2012
Samstag 14.04.2012 3. Südwestdeutscher Kulturtag 2012 Samstag 14.04.2012 „Damit Kinderland werde, muß Vaterland sein!“ In einer Zeit des Volkstodes, des allumfassenden Liberalismus und der Ichsucht, gibt es wohl kaum ein Thema, welches drängender für unser aller Zukunft ist. Eigene Kinder und der Erhalt unseres Volkes! So soll der „3. Südwestdeutsche Kulturtag“ am 14. April 2012 im Zeichen des Volkserhaltes stehen und auch wieder mit einigen Klischees aufräumen. Als Redner haben sich Dr. Olaf Rose und Udo Pastörs angekündigt. Den geselligen Teil des Tages bilden Projekt Aaskereia/Mahnwache mit ihren rockigen Balladen. Durch den Tag führt der bekannte Aktivist Sebastian Räbiger. Natürlich wird es auch im kommenden Jahr wieder einige Überraschungen geben. Was genau, das sollte man sich am Besten vor Ort selbst anschauen! Wir sehen uns am 14. April im Südwesten! Dr. Olaf Rose: "Deutsche Friedensbemühungen 1939-1945 und die Wahrheit über die Abdankung des englischen Königs" Udo Pastörs: "Kulturrevolution der 68iger und ihr materialistisches Weltbild" Projekt Aaskereia/Mahnwache: mit ihrem nationalen Liedgut Sebastian Räbiger führt durch das Programm Weitere Programmpunkte: - Harfenspielerin, -Volkstanzvorführungen - Laien-Theater, - Frauenchor - Trommler- und Fahnengruppe - Kinderbetreuung + Spielplatz - Speis und Trank - Verkaufs- und Informationsstände - offener Volkstanz nach Veranstaltungsende - Zelt- und Übernachtungsmöglichkeit


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