19.04.2011
Mit Urteil vom 19.04.2011 hat der Sächsische Verfassungsgerichtshof das Versammlungsgesetz des Freistaates Sachsen vom 20. Januar 2010 für verfassungswidrig erklärt. Damit ist die Regelung der so genannten, durch Landesgesetze bestimmten, befriedeten Bannkreise unwirksam. Spielraum für Spekulationen, gerade mit Hinblick auf den 13. Februar des kommenden Jahres bietet die neue Situation aber keineswegs. Denn nicht ihrer Inhalte, Demonstrationen an bestimmten historischen Tagen an damit besonders in Verbindung stehenden Orten zu verbieten, sondern lediglich gravierender Formfehler wegen, gab das Gericht der Klage von 52 Mitgliedern des Sächsischen Landtages statt. „Der Wortlaut des Sächsischen Versammlungsgesetzes sei weder in der Gesetzesvorlage noch in nachfolgenden Parlamentsdokumenten enthalten gewesen.“, so der Verfassungsgerichtshof in einer Pressemitteilung. Es kann also davon ausgegangen werden, dass den Demokraten an einer schnellen Berichtungen der Fehler im Gesetzgebungsverfahren gelegen ist. Eine Bannmeile, die es beispielsweise am 13. Februar verbietet in der Dresdner Innenstadt öffentliche Versammlungen unter freiem ...
...weiter19.04.2011
Vorbemerkungen Am Freitag, den 15. April 2011, fand vor dem Amtsgericht Hamm (Jugendschöffengericht) die öffentliche Hauptverhandlung gegen Kamerad Matthias statt. Er wurde zu einer einjährigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Von den insgesamt neun Anklagepunkten konnten schließlich nur noch zwei aufrecht erhalten bleiben: eine gefährliche Körperverletzung zum Nachteil einer (ehemaligen) Antifaschistin und eine Sachbeschädigung zum Nachteil eines Plakates der Linkspartei. Neben der Vorsitzenden Richterin Endemann, zwei Schöffen (eine Kirchenküsterin und ein Berufskraftfahrer), dem Oberstaatsanwalt und Matthias selbst nebst Verteidiger André Picker, waren noch ein Journalist des Westfälischen Anzeigers sowie rund 25 Freunde, Kameraden und Angehörige von Matthias anwesend. Zur besseren Übersichtlichkeit erfolgt der Prozeßbericht nicht nach der Reihenfolge der Anklagepunkte, wie sie in der Verhandlung erörtert wurden (manche Zeugen sagten z.B. zu mehreren Anklagepunkten aus), sondern in der chronologischen Reihenfolge der eigentlichen Geschehnisse. Anklagepunkt 1: Verstoß gegen ...
...weiter14.04.2011
Glückwunsch, sie haben es endlich geschafft. Der Schuldenberg, welchen die Demokraten in über 60 Jahren angehäuft haben, ist im vergangenen Jahr erstmals über die Zwei-Billionen-Grenze gewachsen. Auf ganze 2,08 Billionen Euro beziffern sich mittlerweile jene Kredite, die bisher ungetilgt über Jahre hinweg von den Versagern der herrschenden Ordnung aufgenommen wurden, getrieben und beruhigt von der Gewissheit, dass nicht sie selbst es sein werden, die für die eigene, jahrzehntelang praktizierte Misswirtschaft am Ende die Rechnung zu zahlen haben. Groß sind ihre Worte vom Schuldenabbau und der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse, von einer vermeintlichen Haushaltskonsolidierung oder die durch das erhoffte, grenzenlose Wirtschaftswachstum prognostizierten, staatlichen Mehreinnahmen. Gebetsmühlenartig erklingen die Versprechungen zur Abkehr vom "Leben auf Pump" hin zu nachhaltigen Finanzierungskonzepten, getragen von der Hoffnung, die bildzeitungslesende Masse wird bis zur nächsten Wahl wieder vergessen, dass jene Gestalten, welche uns fortwährend neue Reformen propagieren genau die gleichen sind, die durch ihr ...
...weiter12.04.2011
Am späten Montagabend wurde der bekannte Nationalist Gottfried Küssel, der auch beim vergangenen Antikriegstag als Redner begrüßt werden konnte, in Österreich festgenommen und befindet sich momentan in Haft. Um gegen diese erneute Repression zu protestieren, versammelten sich rund 30 nationale Aktivisten am Dienstagabend (12. April) in der Dortmunder Innenstadt. Bereits im letzten Jahr fanden zahlreiche Hausdurchsuchungen in Österreich statt, die das Ziel hatten, die Betreiber der Internetpräsenz „Alpen-Donau.info“ ausfindig zu machen. Vorgeworfen wird Küssel, Mitbetreiber der Seite zu sein und gegen das sogenannte „NS-Wiederbetägigungsgesetz“ verstoßen zu haben, worauf im Extremfall eine lebenslange Freiheitsstrafe steht – für das freie Äußern einer Meinung. Bereits 1999 wurde Küssel wegen Mitgliedschaft in der „Volkstreuen außerparlamentarischen Opposition“ zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt, von der er sieben Jahre hinter Gittern verbrachte. Die erneute Inhaftierung des mittlerweile 52-jährigen weist Parallelen zu Horst Mahler auf, der ...
...weiter26.01.2011
Wir leben heute in einem Staat, in Toleranz und Meinungsfreiheit groß geschrieben wird, wo jeder sagen kann, was er denkt und die Freiheit als oberstes Gebot über den Menschen thront. Aber ist das wirklich so? Die Antwort auf diese Frage muss ganz klar “NEIN!” lauten. Wenn man sich die Umstände in diesem System einmal genauer betrachtet, wird man schnell feststellen, dass die Freiheit eine “eigene” Meinung zu haben immernoch stark eingeschränkt ist. Es existieren Paragraphen, die einem Menschen seine Rechte auf freie Rede und eine eigene Meinung garantieren, die allerdings teilweise durch andere Paragraphen und gesteuerte Meinungsmache wieder relativiert werden. Fakt ist, dass man auch heute noch in diesem Staat wegen einer politischen Weltanschauung Vorurteilen ausgesetzt ist! Immer wieder werden Gesetze beschlossen, die die freie Rede immer mehr einschränken sollen, während die Bevölkerung durch eine stark eingeschränkte Berichterstattung darüber im Unklaren gelassen wird, wie ihre Rechte immer mehr beschnitten werden. Einen wesentlichen Bestandteil der Verfolgung nationaler Kräfte in unserem Land liefert ...
...weiter